Die SWM führt derzeit keine Fonds, welche nach den beiden Art. 8 resp. Art. 9 der SFDR aufgesetzt sind.

Art. 3 SFDR betreffend die Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Finanzmarktteilnehmer sind angehalten, auf Ihren Internetseiten die Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen zu veröffentlichen.

Die SWM ist sich hinsichtlich der wachsenden Bedeutsamkeit betreffend die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess bewusst und sensibilisiert. Es sind derzeit angemessene Schritte geplant, um geeignete Prozesse zur Berücksichtigung und entsprechende Minimierung wesentlicher Nachhaltigkeitsrisiken zu implementieren.

Art. 4 SFDR betreffend die Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Weiter sind Finanzmarktteilnehmer aufgefordert, die nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf der Ebene des Unternehmens transparent aufzuzeigen.

Die SWM berücksichtigt solche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen aktuell nicht. Dies überwiegend gestützt auf dem Grund, dass derzeit die Daten der Zielunternehmen weder in ausreichendem Masse noch in einer verwendbaren, zuverlässigen Qualität vorliegen. Dennoch prüft die SWM ihr weiteres Vorgehen und angemessene Möglichkeiten, um Nachhaltigkeitsthemen in ihren internen Prozessen mit aufzunehmen.